Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist ein hundertprozentiges Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland, die dessen Überwachung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vornimmt. Sie ist für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung zuständig, was zugleich eine sonderpolizeiliche Aufgabe darstellt. Die Aufgaben der DFS ergeben sich aus dem Luftverkehrsgesetzes als
- die Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs in Deutschland,
- die Errichtung und Inbetriebhaltung von technischen Einrichtungen und Funknavigationsanlagen,
- die Planung und Erprobung von Verfahren und Einrichtungen für die Flugsicherung,
- die Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen,
- die Überwachung aller Hindernisse in Bauschutzbereichen bzw. außerhalb dieser bei Höhen über 100 m über Grund,
- die Sammlung und Bekanntgabe der Luftfahrtinformationen und -karten sowie due
- die überörtliche militärische Flugsicherung in Deutschland.
Bei der Umsetzung von Point Merge ist die DFS die wichtigste Instanz. Nur sie kann soche Verfahren verbindlich testen und planen, muss sie auch letztendlich verantworten.